Risikomanagement
Formale Risikoanalyse mit dokumentierten Risikobehandlungsplänen (Art. 21 NIS2). Wer kein ISMS hat, muss jetzt eines aufbauen.
IT made easy!
Wir machen Dich prüfsicher: Pflicht-Check → Roadmap → Umsetzung, als Festpreis-Paket mit vollständiger Audit-Dokumentation.
Für Mittelstand & Industrie 3-200 MA · in Deutschland seit Dezember 2025 in Kraft · Köln & Regensburg
+49 221 292 763 30 · info@seraph-it.de
BAFA-gelisteter Berater Unternehmen, die auf Seraph IT vertrauen
Leistungsumfang
Formale Risikoanalyse mit dokumentierten Risikobehandlungsplänen (Art. 21 NIS2). Wer kein ISMS hat, muss jetzt eines aufbauen.
MFA überall, EDR auf allen Endpunkten, Patch-Management mit definierten SLAs, 3-2-1-Backup mit Wiederherstellungstest. MFA ist gesetzliche Pflicht für alle privilegierten Zugänge.
Zulieferer müssen sicherheitstechnisch bewertet und vertraglich eingebunden sein. NIS2 macht die Lieferkette zur Haftungskette.
Daten in Transit (TLS 1.2+) und at Rest müssen verschlüsselt sein - für E-Mail, Cloud-Speicher und VPN.
Geübter Incident-Response-Plan plus gestaffelte Meldefristen: 24 h Frühwarnung, 72 h Erstbewertung, 1 Monat Abschlussbericht ans BSI.
Die Geschäftsleitung haftet persönlich und muss NIS2-Schulungen nachweisen. Dazu Business Continuity: Notfallpläne, Redundanzen, Krisenübungen, plus Audit-Pflicht je Einrichtungstyp.
So arbeiten wir
Klärt: bist Du pflichtig, welcher Einrichtungstyp, welche Schwellen greifen. (ca. 1 Woche)
Dein IST-Stand gegen die 10 NIS2-Pflichtbereiche. Output: priorisierter Maßnahmenkatalog mit Aufwand-Schätzung. (ca. 3-6 Wochen)
Risikoanalyse, Richtlinien, Incident-Response-Plan - alles audit-ready. Dazu MFA-Rollout, EDR, Backup-Strategie, Netz-Segmentierung, Logging, Monitoring.
Zulieferer nach NIS2-Maßgabe bewerten, Verträge anpassen, 24/7-Monitoring und Security-as-a-Service. (laufend)
NIS2 gilt in Deutschland seit Dezember 2025, und viele Betroffene wissen noch nicht, dass es sie betrifft. Nach der Gap-Analyse sagen wir Dir, wo Du stehst, und setzen die offenen Punkte als Festpreis-Paket mit vollständigem Nachweis um.
NIS2 (Network and Information Systems Directive 2) ist die EU-Richtlinie 2022/2555 zur Cybersicherheit. Sie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv gegenüber der alten NIS-Richtlinie: statt einiger hundert KRITIS-Betreiber jetzt rund 30.000 Unternehmen in Deutschland (Quelle: BSI). Aufsicht: das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Strafrahmen: bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Quelle: NIS2-Richtlinie Art. 34).
Betroffen sind 18 Sektoren - von Energie und Wasser über Maschinenbau und Automotive bis hin zu Transport und Digitale Infrastruktur. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in diesen Sektoren sind automatisch „wichtige Einrichtungen”. Auch darunter gibt es Pflichten, wenn Du an KRITIS-Betreiber lieferst.
Schritt 1: Bist Du in einem der 18 Sektoren tätig? Energie · Wasser · Abwasser · Digitale Infrastruktur · Verwaltung von IKT-Diensten · Raumfahrt · Transport · Banken · Finanzmarkt · Gesundheit · Verarbeitendes Gewerbe (Maschinenbau!) · Lebensmittel · Chemie · Forschung · Post und Kurier · Digitale Anbieter · Verteidigungs-Zulieferer
Schritt 2: Schwellenwerte
| Einrichtungstyp | Mitarbeiter | Jahresumsatz |
|---|---|---|
| Besonders wichtige Einrichtung | ≥ 250 | ≥ 50 Mio. € |
| Wichtige Einrichtung | ≥ 50 | ≥ 10 Mio. € |
| Kleinstunternehmen (Ausnahme) | < 10 | < 2 Mio. € |
Schritt 3: Besondere Pflicht-Trigger (auch unter den Schwellen!)
Wer sowohl unter NIS2 als auch unter das KRITIS-Dachgesetz fällt, muss zwei Behörden bedienen: BSI (NIS2) und BBK (KRITIS).
KRITIS-Betreiber in Energie, Wasser, Gesundheit, Transport und anderen kritischen Sektoren unterliegen einem Doppelregime: NIS2 für digitale Sicherheit, KRITIS-Dachgesetz für physische Resilienz. Meldepflichten gehen an BSI und BBK. Audit-Tiefe ist höher. → KRITIS-Dachgesetz Pflichten und Fristen
Automotive-Zulieferer ab Tier-2 sind fast immer NIS2-pflichtig - und haben oft schon einen TISAX-Auftrag vom OEM, der 70-80 % der NIS2-Anforderungen abdeckt.
Wer TISAX AL3 hat, ist 70-80 % NIS2-ready. Wir setzen TISAX und NIS2 parallel um - das spart erheblich Zeit und Budget. → TISAX-Beratung für Automotive-Zulieferer
Mittelständler mit 50+ MA in relevanten Sektoren sind „wichtige Einrichtungen” und müssen die vollen 10 Pflichtbereiche umsetzen - mit kleinerem Budget als Konzerne.
Die häufigsten Stolperfallen für den Mittelstand:
Erwartete Kosten Mittelstand 50-100 MA: Erstaufwand 20-50 k€, laufend 10-25 k€/Jahr.
NIS2 verlangt sechs technische Kernbereiche. Wir setzen jeden davon mit konkreten, dokumentierten Maßnahmen um - als Festpreis-Paket mit Audit-Nachweis.
| Bereich | BSI Grundschutz | NIS2-Anforderung | Seraph IT Umsetzung |
|---|---|---|---|
| Netzwerk | Segmentierung, Firewall, Redundanz | Netzsegmentierung, Hochverfügbarkeit | Managed Firewalls, VLANs, DMZ |
| Authentifizierung | Zugangskontrollen | MFA obligatorisch | IAM-Lösung, Privileged Access |
| Verschlüsselung | Krypto-Standards | Schutz Transit & Rest | Endpoint-Verschlüsselung, TLS |
| System-Härtung | Patch-Management, Härtung | Regelmäßige Updates | Automatisierte Baselines, CIS |
| Backup | Notfallwiederherstellung | Restore-Fähigkeit | 3-2-1 Strategie, Offsite, Test |
| Monitoring | SIEM, Logging | Kontinuierliche Detektion | 24/7 SOC Service |
| Bestand | Aufwand für NIS2 |
|---|---|
| Kein ISMS | 100 % - Vollimplementierung |
| BSI-Grundschutz Basis | ~60 % |
| ISO 27001 zertifiziert | ~30 % |
| TISAX AL3 | ~25 % |
| KRITIS-V umgesetzt | ~35 % |
→ ISO 27001 als NIS2-Vorstufe · OT-Security nach IEC 62443 · KRITIS-Dachgesetz
FAQ
In Deutschland gilt NIS2 seit dem 6. Dezember 2025 - an diesem Tag ist das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft getreten. Der 17. Oktober 2024 war lediglich die EU-Umsetzungsfrist, die Deutschland verstreichen ließ. Eine Übergangsfrist gibt es nicht: Die Pflichten gelten seit dem Tag der Verkündung, und das BSI führt aktive Kontrollen durch.
Unternehmen ab 50 MA oder 10 Mio. € Umsatz in einem der 18 Sektoren. Plus besondere Trigger (KRITIS-Zulieferer, DNS-Betreiber). Kleinunternehmen unter 10 MA / 2 Mio. € sind ausgenommen (Ausnahmen gibt es).
Für besonders wichtige Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 % - je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dazu persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
NIS2 = digitale Cybersicherheit (Aufsicht BSI). KRITIS-Dachgesetz = physische Resilienz (Aufsicht BBK). Wer in kritischer Infrastruktur tätig ist, unterliegt meist beiden.
ISO 27001 ist keine Pflicht, aber der schnellste Weg: Wer es hat, deckt 60-70 % der NIS2-Anforderungen ab. Wir empfehlen den Stack ISO 27001 → NIS2 für effiziente Umsetzung.
Meldung an BSI via Portal meldeplattform.bsi.bund.de. Frist: 24 h Frühwarnung, 72 h Erstbewertung, 1 Monat Abschlussbericht. Wir stellen sicher, dass Du einen dokumentierten Meldeprozess hast.
Ja - und die Frist ist bereits abgelaufen: Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren, inklusive Kontaktdaten für Meldungen. Wer das versäumt hat, ist säumig und sollte die Registrierung umgehend nachholen; wir übernehmen das mit Dir im Erstgespräch. Die Registrierung selbst ist eine Formalie, die Pflichten dahinter sind es nicht.
Maßgeblich sind die Werte der betroffenen Einrichtung, aber bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen können Anteile mitgerechnet werden - eine 30-Mann-GmbH innerhalb einer größeren Gruppe ist damit nicht automatisch raus. Auch der Sektor wird je Einrichtung betrachtet und nicht pauschal für die ganze Gruppe. Das gehen wir im Eligibility-Check strukturiert durch und lassen es im Grenzfall juristisch prüfen.
Die inhaltlichen Sicherheitspflichten sind weitgehend dieselben. Der Unterschied liegt in der Aufsicht: Bei besonders wichtigen Einrichtungen kann die Behörde proaktiv prüfen, bei wichtigen Einrichtungen greift sie im Regelfall anlassbezogen ein. Auch der Bußgeldrahmen ist für besonders wichtige Einrichtungen höher angesetzt.
Nicht zwingend. Unterhalb der Schwellen gibt es Sondertatbestände, etwa für Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste, DNS- und TLD-Dienste oder für Einrichtungen, die als einziger Anbieter einer kritischen Leistung gelten. Und selbst wenn Du gesetzlich nicht betroffen bist, reichen Deine Kunden ihre Lieferketten-Pflichten vertraglich an Dich weiter - so trifft es die meisten kleinen Zulieferer zuerst.
Die Leitungsebene muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und dafür nachweislich geschult sein - Delegieren an die IT entbindet davon nicht. Verstöße können nach der Richtlinie neben Bußgeldern gegen das Unternehmen auch persönliche Konsequenzen für die Leitung haben. Wie das im Einzelfall greift, ist eine juristische Frage; wir sorgen dafür, dass Beschlüsse, Schulungen und Freigaben dokumentiert vorliegen.
Nein, gefordert ist ein risikobasierter Ansatz. Du klassifizierst Deine Dienstleister nach Kritikalität und gehst nur bei den wirklich kritischen in die Tiefe: Sicherheitsanforderungen im Vertrag, Nachweise wie ISO 27001 oder strukturierte Fragebögen, definierte Melde- und Reaktionspflichten. Der Getränkelieferant braucht keine Prüfung, der Dienstleister mit Fernwartungszugang in Deine Produktion schon.
Die Umsetzung kannst Du auslagern, die Verantwortung nicht - pflichtig bleibt Dein Unternehmen. Was Du brauchst, sind Verträge mit klaren Sicherheits- und Meldeklauseln, Nachweise über die tatsächlich erbrachten Leistungen und eine eigene Übersicht, wer welchen Teil abdeckt. Wir übernehmen die Umsetzung und liefern die Nachweise in der Form, in der Du sie gegenüber der Aufsicht vorlegen kannst.
Der Eligibility-Check ist eine Sache von Tagen, die Gap-Analyse dauert je nach Größe einige Wochen. Wie lange die Umsetzung braucht, entscheidet Dein Ausgangspunkt: Wer ein gelebtes ISMS hat, schließt die Lücken in Monaten; wer bei null anfängt, plant realistisch mit einem Jahresprojekt. Nach der Gap-Analyse bekommst Du einen Terminplan mit Meilensteinen statt einer Pauschalaussage.
Nein. NIS2 ist ein Gesetz und kein zertifizierbarer Standard, eine offizielle NIS2-Bescheinigung existiert nicht. Nachgewiesen wird über Deine eigene Dokumentation: Risikoanalyse, Richtlinien, Maßnahmen-Nachweise, Schulungs- und Übungsprotokolle, Meldeprozess. Wer gegenüber Kunden etwas vorzeigen will, nutzt dafür in der Regel ein ISO-27001-Zertifikat; wir bauen die Dokumentation so auf, dass sie für beides trägt.
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