Security-by-Design & -by-Default
Produkte ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen ausliefern, mit sicherer Standardkonfiguration und minimierter Angriffsfläche. Sicherheit ist ab Werk Pflicht - nicht das nachträgliche Patch.
IT made easy!
Wir bringen Deine Produkte mit digitalen Elementen von der Betroffenheitsanalyse über Security-by-Design und Schwachstellen-Management bis zur prüffesten technischen Dokumentation - damit Du die Konformität erklären und CE-kennzeichnen kannst.
Für Hersteller, Importeure & Händler 3-200 MA · Produkte mit digitalen Elementen · Meldepflichten ab Sept. 2026, volle Geltung ab Dez. 2027 · Köln & Regensburg
+49 221 292 763 30 · info@seraph-it.de
BAFA-gelisteter Berater Unternehmen, die auf Seraph IT vertrauen
Leistungsumfang
Produkte ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen ausliefern, mit sicherer Standardkonfiguration und minimierter Angriffsfläche. Sicherheit ist ab Werk Pflicht - nicht das nachträgliche Patch.
Schwachstellen über den Lebenszyklus erkennen und beheben, eine koordinierte Offenlegung (CVD) etablieren und eine SBOM (Software Bill of Materials) führen - damit Lücken in Fremdkomponenten schnell auffindbar sind.
Kostenlose, zeitnahe Sicherheitsupdates über den Unterstützungszeitraum (in der Regel mindestens fünf Jahre) und ein sicherer, überprüfbarer Update-Mechanismus.
Technische Dokumentation (Anhang VII), Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Für wichtige und kritische Produkte kommt eine strengere Bewertung hinzu.
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an die zuständige CSIRT und ENISA melden - Frühwarnung binnen 24 Stunden, danach gestaffelte Folgemeldungen.
So arbeiten wir
Fällt Dein Produkt unter den CRA, und in welche Klasse (Standard, wichtig, kritisch)? Welche Rolle hast Du - Hersteller, Importeur oder Händler? (ca. 1-2 Wochen)
IST-Stand gegen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen und die Schwachstellenbehandlung. Output: priorisierter Maßnahmenkatalog mit Aufwandsschätzung. (ca. 3-6 Wochen)
Härtung und sichere Standardkonfiguration, SBOM in den Build-Prozess einbauen, koordinierte Schwachstellenoffenlegung und sicheren Update-Mechanismus einrichten, Melde-Prozess an ENISA aufsetzen.
Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung vorbereiten, Konformitätsbewertung durchführen, CE-Kennzeichnung. Bei wichtigen und kritischen Produkten binden wir eine notifizierte Stelle ein. (laufend)
Der CRA verlagert Produktsicherheit vom nachträglichen Patch zur Pflicht ab Werk. Wir setzen Security-by-Design, Schwachstellen-Management, SBOM und die technische Dokumentation bei Dir um; die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verantwortest Du als Hersteller - bei wichtigen und kritischen Produkten mit einer notifizierten Stelle.
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist seit Dezember 2024 in Kraft und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler dazu, „Produkte mit digitalen Elementen“ über den gesamten Lebenszyklus cybersicher zu machen - von Security-by-Design bis zu Sicherheitsupdates und CE-Kennzeichnung.
Anders als NIS2 regelt der CRA nicht den Betrieb Deiner Organisation, sondern die Sicherheit der Produkte, die Du auf den Markt bringst. Er gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die Melde-Pflichten greifen ab September 2026, die vollen Anforderungen inklusive CE-Kennzeichnung ab Dezember 2027. Security-by-Design lässt sich nicht kurz vor der Frist nachrüsten - deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Betroffen ist praktisch jedes Produkt mit digitalen Elementen, das in der EU verkauft wird - Software ebenso wie vernetzte Hardware. Für einige Produktgruppen gelten strengere Bewertungsverfahren.
Deine Rolle entscheidet über die Pflichten:
Drei Produkt-Stufen mit steigenden Anforderungen:
Wir klären Deine Rolle und die Produktklasse im Erstgespräch - daraus ergibt sich, wie aufwändig die Konformität wird.
Der Kern des CRA sind die grundlegenden Anforderungen aus Anhang I: sichere Produkte ausliefern und Schwachstellen über den gesamten Lebenszyklus behandeln. Genau hier setzen wir technisch an.
| Anforderung | Was das heißt | Unsere Umsetzung |
|---|---|---|
| Security-by-Design | Keine bekannten ausnutzbaren Schwachstellen, sichere Voreinstellungen | Härtung, sichere Defaults, Angriffsflächen-Reduktion, Threat Modeling |
| Schwachstellen-Management | Erkennen, beheben, koordiniert offenlegen | CVD-Prozess, Schwachstellen-Scans, Patch-Prozess über den Lebenszyklus |
| SBOM | Komponenten und Abhängigkeiten transparent | SBOM-Erzeugung im Build, Abgleich gegen Schwachstellen-Feeds |
| Sicherheitsupdates | Zeitnahe, kostenlose Updates im Supportzeitraum | Sicherer Update-Mechanismus, Signierung, Release-Prozess |
| Technische Doku | Anhang VII, Konformitätsnachweis | Prüffeste Dokumentation, EU-Konformitätserklärung vorbereiten |
| Vorfall-Meldung | Aktiv ausgenutzte Schwachstellen an ENISA | Melde-Prozess mit 24-h-Frühwarnung, Runbooks, Zuständigkeiten |
Konkret heißt das: Wir bringen Security-by-Design in Deinen Entwicklungs- und Build-Prozess, richten Schwachstellen-Management mit SBOM und koordinierter Offenlegung ein, bauen einen sicheren Update- und Melde-Mechanismus und bringen die technische Dokumentation in einen prüffesten Zustand. Die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung verantwortest Du als Hersteller - wir liefern die technischen Nachweise, die Du dafür brauchst.
Der CRA ist die Produktsicht, NIS2 die Betriebssicht - und für vernetzte Maschinen greifen zusätzlich die Maschinenverordnung und IEC 62443 ineinander. Wer das getrennt angeht, macht dieselbe Arbeit dreimal.
Unsere Empfehlung: Wer ohnehin ein ISMS oder OT-Security aufbaut, baut die CRA-Anforderungen anschlussfähig mit ein - ein gemeinsamer Stack statt paralleler Insellösungen.
„Der CRA betrifft nur klassische Software-Hersteller“ - falsch. Jede vernetzte Maschine, jedes IoT-Gerät und jede Steuerung mit Software fällt darunter. Gerade der Maschinen- und Anlagenbau ist stark betroffen.
„Wir haben bis 2027 noch Zeit“ - die Melde-Pflichten greifen schon ab September 2026, und Security-by-Design lässt sich nicht in den letzten Wochen nachrüsten. Wer jetzt entwickelt, sollte den CRA jetzt einplanen.
„SBOM pflegen wir einmalig von Hand“ - eine SBOM ist nur nützlich, wenn sie bei jedem Build automatisch aktuell entsteht und laufend gegen Schwachstellen-Feeds abgeglichen wird.
„Ein Sicherheitsupdate reicht bei Bedarf“ - der CRA verlangt Sicherheitsupdates über den gesamten Unterstützungszeitraum (in der Regel mindestens fünf Jahre) und einen sicheren Update-Mechanismus, kein Ad-hoc-Patch.
„Wir kennzeichnen einfach mit CE“ - die CE-Kennzeichnung setzt eine dokumentierte Konformitätsbewertung voraus. Bei wichtigen und kritischen Produkten reicht die reine Selbstbewertung nicht aus.
FAQ
Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist eine horizontale EU-Verordnung, die Cybersicherheits-Anforderungen für „Produkte mit digitalen Elementen“ - also Hard- und Software - auf dem EU-Markt festlegt. Er ist seit Dezember 2024 in Kraft.
In Kraft ist er seit Dezember 2024. Die Melde-Pflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle greifen ab dem 11. September 2026, die übrigen Pflichten - inklusive CE-Kennzeichnung - ab dem 11. Dezember 2027. Wer Produkte entwickelt, sollte jetzt anfangen: Security-by-Design lässt sich nicht kurz vor Schluss nachrüsten.
Für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen - also Software ebenso wie vernetzte Hardware. Ausgenommen sind Produkte, die bereits unter sektorspezifische Regeln fallen (z. B. Medizinprodukte, Kraftfahrzeuge, Luftfahrt).
Jedes Hard- oder Softwareprodukt (und dessen Datenfernverarbeitungslösungen), das direkt oder indirekt mit einem Gerät oder Netz verbunden werden kann. Das reicht von der Maschinensteuerung über IoT-Geräte bis zur Business-Software.
Für Verstöße gegen die grundlegenden Anforderungen bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist - dazu können Marktrücknahme-Anordnungen kommen.
Ja, sobald Deine Maschinen oder Steuerungen Software enthalten oder vernetzt sind. CRA und Maschinenverordnung greifen ineinander; wir denken beides zusammen mit IEC 62443 für die OT-Seite. Details auf unserer Maschinenbau-Seite.
NIS2 betrifft den sicheren Betrieb Deiner Organisation, der CRA die Sicherheit Deiner Produkte. Wer Produkte herstellt und zugleich NIS2-pflichtig ist, braucht beides - die technischen Maßnahmen überschneiden sich aber erheblich.
Eine Software Bill of Materials listet alle Software-Komponenten und Abhängigkeiten Deines Produkts. Der CRA verlangt sie, damit bei einer neuen Schwachstelle in einer Fremdkomponente sofort klar ist, welche Produkte betroffen sind. Wir bauen die SBOM in Deinen Build-Prozess ein, statt sie einmalig von Hand zu pflegen.
Der CRA knüpft an die Bereitstellung auf dem EU-Markt an. Eine reine Eigenentwicklung für den internen Gebrauch, die Du weder verkaufst noch mit einem Produkt mitlieferst noch als Dienst anbietest, ist damit in der Regel nicht erfasst. Sobald sie Teil eines Produkts wird oder an Kunden geht, ändert sich das. Die Einordnung Deiner konkreten Software gehört in die Betroffenheitsanalyse, die rechtsverbindliche Bewertung zu Deiner Rechtsberatung.
Der CRA zielt auf Produkte, die ab Geltungsbeginn in Verkehr gebracht werden; für Bestandsprodukte wird er vor allem dann relevant, wenn sie wesentlich verändert werden. Bei laufend weiterentwickelten Produktlinien ist deshalb genau das die entscheidende Frage: Wo endet normale Pflege, wo beginnt die wesentliche Änderung? Wir ziehen diese Linie produktbezogen in der Betroffenheitsanalyse, damit Du sie nicht im Nachhinein begründen musst.
Maßstab ist der Unterstützungszeitraum, den Du an der erwarteten Nutzungsdauer Deines Produkts ausrichtest und der in der Regel mindestens fünf Jahre beträgt; er muss für Käufer klar erkennbar sein. Der eigentliche Aufwand liegt selten im ersten Patch, sondern darin, alte Produktstände über Jahre bauen, testen und sicher ausrollen zu können. Genau das planen wir mit Dir in den Entwicklungs- und Release-Prozess ein.
Für Standard-Produkte, also die große Mehrheit, genügt die Selbstbewertung durch Dich als Hersteller. Für wichtige Produkte der Klassen I und II sowie für kritische Produkte gelten strengere Verfahren, die je nach gewähltem Weg eine notifizierte Stelle einbinden. Seraph IT ist weder notifizierte Stelle noch Zertifizierer - wir erstellen die technischen Nachweise, bereiten das Verfahren vor und begleiten es.
Im Kern: Beschreibung des Produkts und seines vorgesehenen Einsatzes, Design- und Architekturinformationen, die Bewertung der Cybersicherheitsrisiken, der Nachweis, wie die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden, die Prozesse der Schwachstellenbehandlung samt SBOM, Prüf- und Testberichte sowie die EU-Konformitätserklärung. Wir bauen die Doku so auf, dass sie mit jedem Release fortgeschrieben wird, statt sie kurz vor einer Prüfung zu rekonstruieren.
Ein veröffentlichter, verlässlicher Weg, über den Sicherheitsforscher und Kunden Dir Schwachstellen melden können: eine erreichbare Kontaktstelle, eine veröffentlichte Policy mit Erwartungen an beide Seiten, Eingangsbestätigung und Bearbeitungsfristen sowie ein definierter Weg zur Veröffentlichung und Kundeninformation. Der CRA verlangt einen solchen Prozess. Wir richten ihn ein und binden ihn an Dein Ticketing und den Melde-Prozess an, damit eine Meldung nicht im Postfach liegen bleibt.
Die Treiber sind die Zahl der Produktlinien, ihre Klasse und der Reifegrad Deines Entwicklungs- und Release-Prozesses. Wir starten mit Betroffenheitsanalyse und Gap-Analyse; erst danach gibt es eine belastbare Schätzung statt einer Hausnummer. Auf den Beratungsanteil sind als BAFA-gelisteter Berater bis zu 50 % möglich (Bemessungsgrundlage 3.500 €, Zuschuss also max. 1.750 €; bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr), den Antrag übernehmen wir.
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